Der Darmstadt Athenas e.V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, seine Mitglieder aktiv vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt zu schützen, damit sich jede:r bei uns jederzeit auf und neben dem Platz wohl fühlen kann.

Zu diesem Zweck existiert dieses Schutzkonzept. Es stellt die Ziele des Vereins vor (Verhaltenskodex), verpflichtet die Mitglieder zu einem respektvollen Umgang miteinander (Selbstverpflichtungserklärung), zeigt auf, wie einzelne Mitglieder selbst erlebte und/oder beobachte Vorfälle melden können (Beschwerdemanagement), und gibt eine Empfehlung an die Hand, wie in einzelnen, beispielhaften Situationen reagiert werden kann (Maßnahmenkatalog).

Es ist ausdrücklich nicht Ziel des Schutzkonzepts, Aktivitäten des Quidditch-Vereins einzuschränken, sondern diese für alle sicher zu ermöglichen. Es geht nicht darum, Verbote zu erwirken, sondern mit niederschwelligen Maßnahmen die Teilnahme an allen Aktivitäten für alle Mitglieder zu ermöglichen.

Der wichtigste Aspekt ist jedoch, dass dieses Konzept von allen Mitgliedern gelebt werden muss, um seine Wirkung entfalten zu können. Das Schutzkonzept stellt eine wertvolle Unterstützung dar, aber nur wenn wir alle zusammenarbeiten, können wir Diskriminierung und sexualisierte Gewalt im Darmstadt Athenas e.V. vorbeugen, um unsere Mitglieder zu schützen und eine vertrauens- und respektvolle Atmosphäre zu schaffen.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex beschreibt die Ziele des Vereins im Umgang miteinander. 

Wir sind uns bewusst, dass Verstöße gegen den Verhaltenskodex vereinsschädigendes Verhalten darstellen. Dies kann Sanktionen nach sich ziehen (s. Maßnahmenkatalog).

Nähe und Distanz

Körperliche Berührungen und enger Kontakt sind ein wichtiger Bestandteil im Vollkontaktsport Quidditch, der weder im Training noch im Spiel vermieden werden kann. Allerdings muss jeder Kontakt dem jeweiligen Kontext angemessen sein.

Wir respektieren dementsprechend den Willen und die Grenzen unseres Gegenübers.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. 

Wir achten daher auf eine angemessene Sprache und Wortwahl, die Respekt und Wertschätzung für den Menschen uns gegenüber ausdrückt.

Wir sind uns bewusst, dass das generische Maskulinum die Geschlechtervielfalt in der Gesellschaft nicht ausreichend ausdrücken kann. Wir versuchen daher im Darmstadt Athenas e.V. ein Bewusstsein für inklusive Sprache und Schrift zu schaffen.

Respekt

Wir respektieren und achten alle Personen in unserem Umfeld, insbesondere Trainer:innen, Mitspieler:innen, Gegenspieler:innen, Schiedsrichter:innen und Zuschauer:innen.

Medien

Sowohl im Rahmen der Ausübung von Quidditch als auch im Vereinsleben werden Fotos, Filme und weitere Medieninhalte erstellt. Der vereinsinterne Umgang mit diesen ist in der Datenschutzverordnung geregelt.

Darüber hinaus verpflichten wir uns, bei der Erstellung dieser darauf zu achten, dass die Darstellung der gezeigten Personen weder diskriminierend noch sexualisiert oder in anderer Weise für die gezeigte Person, weder in Gegenwart noch in Zukunft, verletzend ist.

Machtverhältnisse

Durch offizielle und/oder inoffizielle Positionen im Verein, aber auch durch unterschiedliche Persönlichkeiten können verschiedene Machtverhältnisse entstehen.

Wir sind uns dessen bewusst und missbrauchen unsere Macht nicht.

Selbstverpflichtungserklärung

Ich verpflichte mich mit meinem Beitritt zum Darmstadt Athenas e.V.:  

  1. Körperkontakt in Spiel und Training meinem Gegenüber anzupassen.
  2. Mein Gegenüber zu jeder Zeit in vollem Umfang zu respektieren. Dazu gehören sowohl mein Verhalten als auch meine Ausdrucksweise in Schrift und Sprache.
  3. Diskriminierung in Bezug auf ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität zu unterlassen.
  4. Keine sexualisierte Gewalt auszuüben.
  5. Mein Gegenüber immer fair zu behandeln.
  6. Beim Erstellen von Medien darauf zu achten, dass diese nicht verletzend sind.
  7. Mobbing meiner Mitmenschen nicht zu tolerieren und dieses – soweit es mir möglich ist – zu unterbinden.
  8. Hinzuschauen, wenn ich Verhalten sehe, das gegen den Verhaltenskodex verstößt.
  9. Die mir übertragene Verantwortung gewissenhaft anzunehmen und meine Macht gegenüber anderen nicht zu missbrauchen.
  10. Die Regeln des Darmstadt Athenas e.V. auf und neben dem Platz einzuhalten.

Mir ist bewusst, dass eine Missachtung dieser Erklärung Konsequenzen nach sich ziehen kann, wie sie im Maßnahmenkatalog beschrieben sind.

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Datum, Ort                                                                                              Unterschrift

Beschwerdemanagement

Bei wem kannst du dich beschweren?

Wenn du dich bei uns unwohl fühlst, bitten wir dich um Feedback. Damit dir das möglichst einfach fällt, haben wir verschiedene Möglichkeiten, deine Beschwerde entgegen zu nehmen:

  1. Du kannst dich bei einer unserer Vertrauenspersonen melden: Noel Moutin, Malika Heß
  2. Du kannst dich bei einer:m Trainer:in melden: Steffen Wirsching, Jannis Halbey, Madline Fischer, Philipp Wetterich
  3. Du kannst dich bei unserem Sozialwart melden: Sebastian Bleischwitz.
  4. Du kannst dich direkt an jede andere Person im Vorstand wenden oder eine E-Mail an vorstand@quidditch-darmstadt.de schicken.
  5. Du kannst unser Kontaktformular benutzen.

Die aktuelle Besetzung dieser Positionen kannst du immer auch auf unserer Webseite unter Ansprechpartner:innen finden: https://www.quidditch-darmstadt.de/kontakt/ 

Natürlich kannst du dich auch an externe Stellen wenden, bspw. den Deutschen Quidditchbund oder das Unisportzentrum Darmstadt. 

Worüber kannst du dich beschweren?

Du kannst dich z.B. beschweren, wenn

  1. du nach einer Situation über dein eigenes Verhalten unsicher bist. 
  2. du dich nach einer Situation mit jemand anderem unwohl oder angegriffen fühlst.
  3. dir eine Situation zwischen anderen Personen auffällt, die du ansprechen möchtest.

Eine Situation kann dabei sowohl körperlicher als auch nicht körperlicher Natur sein. Darunter können auch beispielsweise rassistische, sexistische Aussagen fallen, wenn du eine Benachteiligung durch andere erfährst oder du dich von anderen unter Druck gesetzt bzw. ausgeschlossen fühlst.

Generell gilt: lieber zweimal zu oft nachgefragt als einmal zu wenig!

Und was passiert dann?

Wir behandeln dein Anliegen in jedem Fall vertraulich. Das bedeutet auch, dass wir dein Anliegen nur dann weiter erzählen, wenn das für dich in Ordnung ist.

Im ersten Schritt besprechen wir mit dir, was vorgefallen ist und wie es dir damit geht. Damit keine Informationen verloren gehen, dokumentieren wir unser Gespräch, außer wenn du damit nicht einverstanden bist. Dabei geht es in erster Linie darum, Situationen zu entschärfen und dir ein offenes Ohr anzubieten. In vielen Fällen ist es allein durch ein gutes Gespräch schon viel leichter, mit einer Situation umzugehen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Reden allein nicht genügt. Dann können wir mit dir besprechen, wie wir zusammen weiter vorgehen wollen. Wenn nötig, können wir uns auch externen Rat einholen. In jedem Fall besprechen wir das aber vorher mit dir!

Maßnahmenkatalog

Vorwort

Dieser Maßnahmenkatalog stellt eine Sammlung von verschiedenen präventiven und akuten Maßnahmen dar, mit deren Hilfe eine vertrauensvolle Atmosphäre im Verein geschaffen werden soll. Der Maßnahmenkatalog behandelt auch (potentielle) Verletzungen von Verhaltenskodex und/oder der Selbstverpflichtungserklärung (SVE). Diesbezügliche Konsequenzen werden in gegenseitiger Absprache und Kontrolle durch mehrere Personen (des Vorstandes) entschieden.

Im Sinne der Übersichtlichkeit sind Prozesse z.T. stark vereinfacht aufgeführt. Konkret erläutert werden diese in einem “internen Handlungsleitfaden”, der auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden kann.      

Präventive Maßnahmen

  1. Es werden Vertrauenspersonen (>=2, geschlechtsparitätisch) benannt.
  2. Ausgewählte Personen im Verein (Vertrauenspersonen, Personen aus dem Vorstand) werden im Bezug auf Prävention, Diskriminierung und allgemeine Achtsamkeit geschult.
  3. Es findet eine regelmäßige, anonyme Umfrage (“Atheno-Meter”) im Verein statt, die Befindlichkeiten in allen Aspekten des sportlichen und nicht-sportlichen Vereinsleben abfragt.
  4. Es gibt die Möglichkeit, ein Kontaktformular auf der Website zu nutzen.
  5. Alle Mitglieder werden aktiv dazu ermutigt, gegen jede Form von Fehlverhalten. Stellung zu beziehen. Die Unterzeichnung der SVE ist obligatorisch.
  6. Eigenes Verhalten und Vereinsaktivitäten, speziell solche, die auf Gewohnheiten basieren, sind im Sinne des Verhaltenskodex ggf. zu hinterfragen.

Akute Maßnahmen

Sanktionierung von Fehlverhalten

Fehlverhalten entsteht oft aus Unwissenheit und/oder ohne böse Absicht, weshalb ein klärendes Gespräch einer Sanktion oft vorzuziehen ist. Dennoch gibt es Fälle, deren Charakter oder Schwere eine Sanktionierung unumgänglich machen.

Nach den §5 Abs. 2 der Satzung genannten Bestimmungen kann der Vorstand Fehlverhalten ahnden, so auch Verletzungen des Verhaltenskodex oder der SVE. 

Vor einer finalen Beschlussfindung über Sanktionierungsmaßnahmen im Vorstand haben alle beteiligten Parteien das Recht, vom Vorstand angehört zu werden.
Nach Abschluss des Verfahrens prüft der Vorstand, inwiefern strukturelle Anpassungen im Verein ein erneutes Auftreten von vergleichbarem Fehlverhalten erschweren oder verhindern können.

Betrifft die Sanktionierung ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes, haben diese Personen in allen diesbezüglichen Entscheidungen kein Stimmrecht.

Kategorisierung möglicher Situationen

Mögliche Situationen können in folgende Kategorien unterteilt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. Sportliche Unzufriedenheiten (z.B. jmd. ist mit dem Trainingsablauf unzufrieden)
  2. Allgemeine Unzufriedenheit/Ausschluss/Gruppenbildung (z.B. jmd. fühlt sich von den Socials ausgeschlossen oder bekommt den Ball nicht gepasst)
  3. Fälle von Diskriminierung, Sexismus, Rassismus, (sexualisierter) Gewalt, Übergriffe

Liste möglicher Sanktionen

  1. Bei schwerwiegenden Vorwürfen oder solchen, die ein unverzügliches Handeln erforderlich machen, können Mitglieder (für maximal 14 Tage oder bis zum Vorliegen einer Entscheidung) vorläufig von sämtlichen Vereinsaktivitäten suspendiert werden.
  2. Zusätzlich gilt bei Trainings, Turnieren und anderen Vereinsveranstaltungen idR ein Hausrecht.
  3. Weitere mögliche Sanktionen sind der Satzung zu entnehmen.

Beispiele

  • Wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen das Hygienekonzept des Vereins
    • persönliche Sperre
  • Mitglied A zwingt Mitglied B zu sexuellen Handlungen
    • Ausschluss aus dem Verein 

Dokumentation, Einschaltung von Dritten, Datenschutz

Entscheidungen des Vorstandes werden in den Protokollen der Vorstandssitzung dokumentiert. Wenn nicht anders gewünscht, werden Gespräche, die ein Fehlverhalten behandeln, ebenfalls dokumentiert (siehe Dokumentationsvorlage).

Entscheidungen des Vereins müssen unter Umständen dem DQB gemeldet werden (zB Verlust der Spielberechtigung aufgrund von Vereinsausschluss).

Bei Verdacht auf selbst- oder fremdverletzendes Verhalten, (sexualisierte) Gewalt an Minderjährigen (Kindeswohlgefährdung) oder andere meldepflichtige Delikte ist in jedem Fall die Polizei oder entsprechende andere Behörden zu informieren. Ebenso behalten wir uns vor, Dritte zu informieren, falls wir unser eigenes geistiges Wohlbefinden andernfalls bedroht sehen.

Es gilt unsere übliche Datenschutzverordnung. Darüber hinaus wird sämtliche Kommunikation besonders vertraulich behandelt.

Aufarbeitung bzw. Rehabilitation

Für Betroffene stellt der Verein eine Liste von externen Beratungsstellen zur Verfügung. Durch einen Vorfall aufgedeckte schädliche Vereinsstrukturen werden überarbeitet.

Bei einer zu Unrecht beschuldigten Person wird ein Rehabilitierungsverfahren eingeleitet. Die einzelnen Schritte werden dabei mit der Person abgestimmt.

Anhang

Schutzkonzept

Handreichung Externe Beratungsstellen

Schutzkonzept von Darmstadt Athenas e.V. unter der Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0